
Das Ziel eures Studiums (3/6)
Wie der Name schon sagt werdet ihr beim Staatsexamen vom Staat geprüft. Das heißt, dass euch hier nicht die Hochschule, sondern ein Vertreter des Staates die Prüfung abnimmt. Bei Studienfächern mit solchem Abschluss liegt nämlich ein öffentliches Interesse an der Qualität dieser Abschlüsse vor. Dies ist zum Beispiel beim Lehramt, Medizin und Jura der Fall.
Grundsätzlich ist das Staatsexamen in ein erstes und zweites Examen geteilt, wobei erst das Bestehen des zweiten Stattsexamen euch den endgültigen, berufsqualifizierten Abschluss bescheinigt.
In der Zeit zwischen den Examen findet meist eine Praxisphase statt. Studienfächer mit dem Abschluss Staatsexamen beinhalten immer eine solche Phase, in der ihr als Studenten „eure Nase mal in die Arbeitswelt stecken könnt“ und euer Wissen auch in der Praxis anwendet und umsetzt. Bei Lehramt-Studenten nennt man das Referendariat, bei Pharmaziestudenten zum Beispiel heißt es einfach „Praxis-Jahr“.
In der Regel studiert ihr für ein Staatsexamen bis zum ersten Examen bei:
Lehramtsstudiengängen 6 – 9 Semester,
Medizinstudiengängen 10 – 12 Semester und
Jurastudiengängen 8 – 9 Semester.
Text: Carolin Janssen
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