
Schluss mit dem leeren Geldbeutel (2/7)Hinter BAföG verbirgt sich das Wörtchen Bundesausbildungsförderungsgesetz, das allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen soll. Theoretisch eine gute Sache, in der Realität reicht das Geld aber leider oftmals nicht aus. Trotzdem bietet sich hier eine gute Einnahmequelle, die euch das Studentenleben um einiges erleichtern könnte. Doch wie funktioniert das eigentlich und worauf muss man achten? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt euch die folgende Übersicht.

Zurzeit beziehen ca. ein Viertel aller deutschen Studenten Bafög: Der Höchstsatz liegt bei 648 Euro im Monat, der Durchschnittswert bei ca. 376 Euro. Viele schrecken aus Angst vor Schuldenbergen vorzeitig zurück und verzichten so auf jede Menge Geld, denn der Staat zahlt die Hälfte des Geldes als Zuschuss. Ihr braucht es also nicht zurückzahlen und bekommt es geschenkt.
Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Anders als bei Krediten müsst ihr hier keine hohen Zinsaufwendungen tragen: Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach euerem Abschluss mit mindestens 105 Euro monatlich und kann auf 20 Jahre verteilt werden. Die meisten von euch werden dann sicherlich schon den einen oder anderen Euro verdient haben.
Selbst wenn ihr noch keinen guten Job gefunden habt und deshalb unter 1.040 Euro verdient, wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt. Also keine Panik!
Außerdem gibt es einige Möglichkeiten, wie euch auch noch bis zu 50 Prozent des Restbetrags erlassen werden können. Dies gilt unter anderem, wenn ihr zu den Besten des Jahrgangs gehört oder das Darlehen schon vorab tilgen könnt.
Auf der Seite „Das neue Bafög“ findet ihr mehr zu dem Thema.
Doch wie viel Geld wird letztendlich vergeben?
Das BAföG-Amt orientiert sich hierbei leider nicht an eurem individuellen Lebensstandard, sondern geht von Pauschalbeträgen aus, die sich je nach Art der Ausbildungsstätte (Gymnasium, Hochschule etc.) unterscheiden.
So berechnet sich letztendlich ein abstrakter Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung, der für jeden Empfänger gleich ist. Ein Leben im Luxus als BAföG-Empfänger ist somit leider nicht zu erwarten, denn der Staat hat schließlich nicht Unmengen an Geld zur Verfügung und rechnet alles auf ein Minimum herunter.
Übersicht der Pauschalbeträge für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen:
- Bei den Eltern wohnend: 414 €
- Bei den Eltern wohnend inkl. Kranken- und
Pflegeversicherung: 473 €
- Nicht bei den Eltern wohnend: 512 €
- Höchstsatz inkl. Kranken- und Pflegeversicherung: 643 €
Letztendlich ist die Höhe des Satzes abhängig vom Einkommen eurer Eltern, den Nebeneinkünften und eurem Erspartem. Ob ihr überhaupt Anspruch habt und wenn ja, auf wie viel, könnt ihr euch vom Bafög-Rechner ausrechnen lassen.
Zahlen und Fakten:
Bis 400 Euro monatlich oder 4800 Euro jährlich (brutto) dürft ihr selbst anrechnungsfrei verdienen, bis 1.555 Euro eure Eltern. Solltet ihr über 5.200 Euro an Erspartem haben, müsst ihr das für euer Studium verwenden.
Im Zweifelsfall stellt immer einen Antrag, auch wenn ihr euch nicht sicher seid. Denn das Geld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Datum der Antragsstellung. Zur Not genügt sogar ein formloses Schreiben mit dem Hinweis, dass alle weiteren Unterlagen nachgereicht werden.
Informiert euch deshalb am besten schon ein paar Wochen vor Studienbeginn, legt Unterlagen wie Einkommensnachweise zurecht, damit alles schnell über die Bühne geht. Dennoch kann es sein, dass ihr das Geld erst später gezahlt bekommt, da die Behörden meist überlastet sind und bei dem großen Schwung an Anträgen zu Semesterbeginn wie so oft nicht hinterherkommen.
BAföG ist normalerweise familienabhängig. Es gibt aber auch eine elternunabhängige Förderung, bei der nur eure Einkünfte und ggf. die eurer Ehepartner angerechnet werden, wenn
- Der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist
- ihr ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht
- ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet habt
- ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach
Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig
gewesen seid oder
- bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss
einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen
berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall
einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger
erwerbstätig gewesen seid
Wenn ihr ein Auslandssemester einschieben wollt, ist das Bafög-Amt genau die richtige Adresse. Selbst für solche, die sonst nicht berechtigt sind. Mehr darüber erfahrt ihr im Artikel Auslands-BAföG.
Text: Sina Wendt
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