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Mit dem Anwalt zum Studienplatz (1/4)
Die Studienplatzklage

Die Absage der Uni flattert ins Haus und Enttäuschung macht sich breit. Ihr wollt das nicht einfach so hinnehmen? Für die Mutigen mit gefülltem Sparschwein unter euch gibt’s noch eine Möglichkeit. Wer sich sein Studienglück selbst schmieden möchte, der klagt sich über ein gerichtliches Verfahren in das Studienfach ein. Aber wie soll das gehen?

Jetzt wird's förmlich
Foto: fotolia
Zugute kommt euch das Grundrecht auf freie Berufswahl. Durch einen Numerus Clausus wird dieses Recht allerdings seitens der Unis eingeschränkt. Nur wenn die Uni nachweisen kann, dass sie keine weiteren Kapazitäten sprich Studienplätze anbieten kann, ist eine Absage aufgrund einer unzureichenden Abschlussnote rechtlich.

Die volle Ausnutzung der Kapazitäten ist seit 1972 vom Bundesverfassungsgericht verpflichtend festgelegt. Die Universitäten errechnen ihre jeweiligen Kapazitäten jedes Jahr neu. Bei einer Studienplatzklage wird per gerichtlichem Verfahren kontrolliert, ob diese Berechnung korrekt durchgeführt wurde.

Oft ist zu hören, dass eine Klage problemlos funktioniert und jeder zu seinem Traumstudienplatz kommt. Ganz so einfach und problemlos ist eine Studienplatzklage allerdings nicht und eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Ihr müsst Geduld, Geld und Risikobereitschaft mitbringen. Sollte das Verfahren eurerseits verloren werden, kommt ihr außerdem für die Verfahrenskosten auf. Habt ihr Erfolg, zahlt die Hochschule.

Euch erwarten trockener Rechtskram und Orientierungslosigkeit im Paragraphen-Dschungel. Im schlechtesten Fall ist danach das Sparschwein leer und der Studienplatz immer noch in weiter Ferne. Noch nicht abgeschreckt? Weiter geht’s zu den Einzelheiten.

Text: Mareike Scheler


Zum Weiterlesen

>Die Grundvoraussetzungen 2/4

>Der Verlauf 3/4

>Tipps zur Studienplatzklage 4/4

>zurück zu Studienbewerbung

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